Erbrecht
Das gesetzliche Erbrecht wird nur selten dem "letzten Willen" gerecht. Ohne Testament können Sie viele Ziele oft nicht erreichen, z.B.:
- Sicherung der Altersversorgung des Partners und Erhaltung des Vermögens in einer Hand, namentlich bei Kindern aus früheren Beziehungen
- Erhaltung des Vermögens in der Familie und Besserstellung besonders bedürftiger Angehöriger (z.B. bei Behinderung: "Behindertentestament"; beachte: Regress des Sozialhilfeträgers.
- Besserstellung hoch verschuldeter Angehöriger und deren Familien
- Zuwendung bestimmter Gegenstände an bestimmte Personen
- Gesicherte Fortführung des Unternehmens ("Unternehmertestament")
- Rigoroser Ausschluss bestimmter Angehöriger von der Erbfolge und vom Pflichtteilsrecht Testamentsvollstreckung
- Möglichst geringe steuerliche Belastung der Angehörigen
Auch Hinterbliebene brauchen häufig Rat. Ob Erbe oder nicht, viele Fragen sind zu klären:
- Wie stellt sich die Erbfolge dar?
- Das Testament fällt für mich ungünstig aus. Kann ich das Testament anfechten?
- Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen? (Achtung! Für die Erbausschlagung gelten besondere Fristen, die nicht versäumt werden dürfen.)
- Ich erfahre nichts oder nur "halbe Wahrheiten". Wie bekomme ich Klarheit über den Nachlass?
- Der Verstorbene hat bereits zu Lebzeiten Vermögen weggegeben. Welche Ansprüche habe ich?
- Kann ich den Pflichtteil verlangen?
- Ich werde von Angehörigen und/oder Gläubigern des Verstorbenen in Anspruch genommen. Wie verhalte ich mich?
Wir sind gern für Sie tätig. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin sämtliche Korrespondenz und schriftliche Unterlagen (auch: Testamente und Testamentsentwürfe) mit, die Sie besitzen.
Rechtsanwalt Martin Hülsebusch ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.