Gern sind wir auch für Sie da, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden und einen Anwalt benötigen.
Wir unterstützen Sie bei:
der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (ggf. auch im Rahmen des Adhäsionsverfahrens, d.h. dass über Ihren Schmerzensgeldanspruch bereits im Strafprozess entschieden wird und ein weiterer Zivilprozess entbehrlich ist)
der Nebenklage (Ausübung von Verfahrensrechten, die Ihnen als Nebenkläger zustehen)
Beratung über mögliche weitere Ansprüche (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Wahrung ihrer Rechte als Zeuge (Zeugenbeistand)
Was bringe ich mit?
Zeugenvorladung, ärztliche Berichte, Unfallfotos und Fotos von Verletzungen und der Örtlichkeit, sämtliche Ihnen in dieser Angelegenheit vorliegende Korrespondenz.
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