Hilfe für Geschädigte
Geschädigtenvertretung und Verletztenbeistand
Gern sind wir auch für Sie da, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden und einen Anwalt benötigen.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (ggf. auch im Rahmen des Adhäsionsverfahrens, d.h. dass über Ihren Schmerzensgeldanspruch bereits im Strafprozess entschieden wird und ein weiterer Zivilprozess entbehrlich ist)
- der Nebenklage (Ausübung von Verfahrensrechten, die Ihnen als Nebenkläger zustehen)
- Beratung über mögliche weitere Ansprüche (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Wahrung ihrer Rechte als Zeuge (Zeugenbeistand)
Was bringe ich mit?
Zeugenvorladung, ärztliche Berichte, Unfallfotos und Fotos von Verletzungen und der Örtlichkeit, sämtliche Ihnen in dieser Angelegenheit vorliegende Korrespondenz.