Klar: Unsere Leistungen sind Dienstleistungen und müssen von demjenigen bezahlt werden, der sie in Anspruch nimmt. Wer bestellt, bezahlt. Dennoch muss Ihr Recht nicht teuer sein: Der Gesetzgeber hat durch die für die Rechtsanwälte geltenden Vergütungsregelungen sichergestellt, daß Sie sich unsere Tätigkeit leisten können. Wir beraten Sie gern und veranschlagen gern die Kosten.
Für den Fall, dass Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und die Kosten nicht selbst aufbringen können, können Sie in vielen Angelegenheiten Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen und das Kostenrisiko minimieren. Bitte sprechen Sie uns an.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir für Sie gern die Rechtsschutzfrage.
Was bringe ich zum Anwalt mit?
Alle Unterlagen (Briefe u. ä., Fotos?), die die Sache betreffen, auch Unterlagen, die Sie selbst für nicht wichtig halten. Bringen Sie am besten Fotokopien mit. Denken Sie bitte auch an eine Kopie Ihrer (Rechtsschutz-)Versicherungspolice oder -karte.
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